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  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: behördliche Leistungsklage, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Entfernung von Wasserfahrzeugen aus bundeseigener Schutzhafenanlage, widmungswidrige Nutzung eines Schutzhafens durch Erlass eines Verwaltungsakts abzuwenden, kein Wahlrecht zwischen Leistungsklage und Verwaltungsakt

    Urteil vom 10.09.2024 – W 4 K 23.497

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: behördliche Leistungsklage, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, zukünftige Unterlassung der Nutzung eines Schutzhafens außerhalb seiner Zweckbestimmung, widmungswidrige Nutzung eines Schutzhafens durch Erlass eines Verwaltungsakts abzuwenden, kein Wahlrecht zwischen Leistungsklage und Verwaltungsakt

    Urteil vom 10.09.2024 – W 4 K 23.498

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: behördliche Leistungsklage, fehlende Klagebefugnis, keine öffentlich-rechtliche Grundlage zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung einer bundeseigenen Hafenanlage nach Aufhebung des Tarifs für das Hafengeld in den bundeseigenen Häfen an den Bundeswasserstraßen im Binnenbereich, Gefahr der Umgehung bei Rückgriff auf privatrechtliche Vorschriften

    Urteil vom 10.09.2024 – W 4 K 23.499

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Schlagworte Schlagworte
  • Entfernung von Wasserfahrzeugen aus bundeseigener Schutzhafenanlage
  • fehlende Klagebefugnis
  • fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
  • Gefahr der Umgehung bei Rückgriff auf privatrechtliche Vorschriften
  • kein Wahlrecht zwischen Leistungsklage und Verwaltungsakt
  • keine öffentlich-rechtliche Grundlage zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung einer bundeseigenen Hafenanlage nach Aufhebung des Tarifs für das Hafengeld in den bundeseigenen Häfen an den Bundeswasserstraßen im Binnenbereich
  • widmungswidrige Nutzung eines Schutzhafens durch Erlass eines Verwaltungsakts abzuwenden
  • zukünftige Unterlassung der Nutzung eines Schutzhafens außerhalb seiner Zweckbestimmung
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